AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen geltend für
a quadrat gbr, vertreten durch Norbert Arndt, Max Arnold
Allgemeine Geschäftsbedingungen für autosiasten Ausfahrten und Veranstaltungen
1. Veranstalter und Geltungsbereich
1.1 Veranstalter ist die a quadrat GbR, Am Wall 15, 14979 Großbeeren, vertreten durch Norbert Arndt und Max Arnold, team@autosiasten.com (im Folgenden „Veranstalter“). autosiasten ist eine Marke der a quadrat GbR.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Ausfahrten und Veranstaltungen des Veranstalters, zu denen sich Fahrer und Beifahrer (zusammen „Teilnehmer“) anmelden. Für Leistungen, die der Veranstalter im Auftrag von Unternehmen erbringt, gelten sie nicht.
1.3 Termin, Strecke, Programm, Leistungen, Preise und besondere Voraussetzungen einer Veranstaltung stehen in der jeweiligen Ausschreibung auf www.autosiasten.com. Bei Widersprüchen geht die Ausschreibung diesen Bedingungen vor.
1.4 Diese Bedingungen gelten für Veranstaltungen ohne Übernachtung. Für mehrtägige Touren mit Übernachtung gelten gesonderte Reisebedingungen, die der Veranstalter vor der Buchung zur Verfügung stellt.
1.5 Es gilt die Fassung, die bei der Anmeldung auf www.autosiasten.com/agb veröffentlicht ist.
2. Anmeldung, Auswahl der Teilnehmer und Vertragsschluss
2.1 Die Ausschreibung ist eine Einladung zur Anmeldung. Mit dem Absenden des Anmeldeformulars gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zur Teilnahme ab. Er ist daran 14 Tage gebunden.
2.2 Der Veranstalter entscheidet über die Annahme. Maßgeblich sind die Reihenfolge des Eingangs, die verfügbaren Plätze und ob Fahrzeug und Teilnehmer zur Veranstaltung passen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Teilnahme per E-Mail bestätigt. Sind alle Plätze vergeben, kann der Veranstalter die Anmeldung mit Einverständnis des Teilnehmers auf eine Warteliste setzen.
2.4 Meldet ein Fahrer Beifahrer mit an, steht er dafür ein, dass sie diese Bedingungen erhalten haben und mit ihnen einverstanden sind. Der Fahrer schuldet auch den Teilnahmebetrag seiner Beifahrer.
2.5 Fahrer müssen volljährig sein. Minderjährige können als Beifahrer nur teilnehmen, wenn eine sorgeberechtigte Person schriftlich zustimmt und die Ausschreibung nichts anderes vorsieht.
2.6 Zu jeder Veranstaltung erhalten die Teilnehmer vorab per E-Mail das Dokument „Haftungsverzicht und Teilnahmebedingungen“. Jeder Fahrer und jeder Beifahrer gibt es unterschrieben ab, vorab elektronisch unterschrieben per E-Mail oder im Original bei der Akkreditierung. Ohne unterschriebenes Dokument ist eine Teilnahme nicht möglich. Ziffer 6 gilt in diesem Fall entsprechend. Bei Widersprüchen geht das unterschriebene Dokument diesen Bedingungen vor.
3. Leistungen
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Ausschreibung und der Teilnahmebestätigung. Nicht enthalten sind insbesondere Kraftstoff, Maut- und Parkgebühren, An- und Abreise sowie Übernachtungen, soweit die Ausschreibung nichts anderes nennt.
3.2 Die Veranstaltung beginnt mit der Akkreditierung am Startort und endet mit dem letzten Programmpunkt. An- und Abreise gehören nicht zur Veranstaltung.
3.3 Der Veranstalter schuldet die Organisation der Veranstaltung und die ausgeschriebenen Programmpunkte. Er schuldet weder die Beförderung der Teilnehmer noch eine fahrerische Ausbildung oder Betreuung.
3.4 Roadbook, Routen- und Navigationsdaten sind nur für die Teilnahme an der Veranstaltung bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung oder eine gewerbliche Nutzung ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
4. Preise und Zahlung
4.1 Es gelten die Preise der Ausschreibung. Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Der Teilnahmebetrag einschließlich gebuchter Zusatzleistungen ist mit Zugang von Teilnahmebestätigung und Rechnung sofort fällig. Die Teilnahme setzt den vollständigen Zahlungseingang für Fahrer und alle Beifahrer voraus.
4.3 Zahlt der Teilnehmer trotz Mahnung mit angemessener Frist nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und den Platz neu vergeben. Ziffer 6 gilt entsprechend.
5. Kein Widerrufsrecht
Für Verträge über Freizeitveranstaltungen mit festem Termin besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Eine Absage ist nach Ziffer 6 möglich.
6. Absage durch den Teilnehmer, Nichterscheinen, Ersatzteilnehmer
6.1 Der Teilnehmer kann seine Teilnahme jederzeit vor Beginn der Veranstaltung in Textform absagen (E-Mail an team@autosiasten.com). Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter.
6.2 Bei Absage durch den Teilnehmer oder bei Nichterscheinen gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Ausschreibung. Nennt die Ausschreibung keine, wird der Teilnahmebetrag einschließlich gebuchter Zusatzleistungen nicht erstattet. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, zum Beispiel weil der Platz anderweitig vergeben werden konnte.
6.3 Der Teilnehmer kann bis zum Start mit Zustimmung des Veranstalters einen Ersatzteilnehmer benennen, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und das Dokument nach Ziffer 2.6 unterzeichnet. Der Veranstalter verweigert die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund. Kosten entstehen dafür nicht. Für einen noch offenen Teilnahmebetrag haften Teilnehmer und Ersatzteilnehmer gemeinsam.
6.4 Erscheint ein Teilnehmer nicht oder so spät, dass eine Teilnahme nicht mehr möglich ist, gilt dies als Nichterscheinen. Nimmt ein Teilnehmer einzelne Leistungen nicht in Anspruch oder verlässt er die Veranstaltung vorzeitig, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung.
6.5 Fällt das angemeldete Fahrzeug vor der Veranstaltung aus, kann der Teilnehmer mit Zustimmung des Veranstalters mit einem anderen geeigneten Fahrzeug teilnehmen. Fällt ein Fahrzeug während der Veranstaltung aus, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Bergung, Reparatur und Weiterreise organisiert und bezahlt der Teilnehmer selbst. Soweit möglich, kann er an den verbleibenden Programmpunkten teilnehmen.
7. Absage, Verlegung und Änderungen durch den Veranstalter
7.1 Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt.
7.2 Nennt die Ausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl und wird sie nicht erreicht, kann der Veranstalter die Veranstaltung bis spätestens 7 Tage vor dem Termin absagen.
7.3 Der Veranstalter kann die Veranstaltung außerdem absagen, verlegen oder abbrechen, wenn sie aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht sicher oder nicht wie ausgeschrieben durchführbar ist. Dazu zählen insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, amtliche Unwetterwarnungen, Streckensperrungen und der Ausfall eines wesentlichen Programmpartners.
7.4 Sagt der Veranstalter ab, bietet er nach Möglichkeit einen Ersatztermin an. Die Buchung gilt für den Ersatztermin, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung des Ersatztermins in Textform widerspricht. Darauf weist der Veranstalter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Teilnehmer oder wird kein Ersatztermin angeboten, erstattet der Veranstalter den Teilnahmebetrag einschließlich gebuchter Zusatzleistungen.
7.5 Bricht der Veranstalter die Veranstaltung nach Beginn ab, erstattet er den Anteil des Teilnahmebetrags, der auf die nicht erbrachten Leistungen entfällt.
7.6 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Anreise-, Übernachtungs- oder sonstigen Kosten, bestehen in den Fällen der Ziffern 7.2 bis 7.5 nicht. Ziffer 12.3 bleibt unberührt.
7.7 Der Veranstalter darf Route, Zeitplan, Zwischenstopps und die Reihenfolge der Programmpunkte ändern oder einzelne Programmpunkte durch gleichwertige ersetzen, wenn dies nach Vertragsschluss erforderlich wird (zum Beispiel wegen Verkehr, Sperrungen, Wetter oder Vorgaben eines Programmpartners), der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt und die Änderung für die Teilnehmer zumutbar ist.
7.8 Entfällt ein wesentlicher Programmpunkt ersatzlos, erstattet der Veranstalter den darauf entfallenden Anteil des Teilnahmebetrags. Entfällt eine gebuchte Zusatzleistung, erstattet er deren Preis vollständig.
8. Charakter der Ausfahrt
8.1 Die Ausfahrt ist eine touristische Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr. Sie ist kein Rennen und keine motorsportliche Veranstaltung. Es gibt keine Zeitnahme, keine Wertung und keine Geschwindigkeits-, Gleichmäßigkeits- oder Zuverlässigkeitsprüfung.
8.2 Die Ausfahrt ist keine Fahrt im geschlossenen Verband im Sinne des § 27 StVO. Es bestehen keine Sonderrechte. Jeder Fahrer nimmt selbstständig und eigenverantwortlich am Straßenverkehr teil und entscheidet selbst, ob ein Fahrmanöver sicher und zulässig ist.
8.3 Die Einteilung in Gruppen und vorausfahrende Fahrzeuge des Veranstalters dienen nur der Orientierung. Niemand ist verpflichtet, einem vorausfahrenden Fahrzeug, einem Guide oder einer Gruppe zu folgen. Das Zusammenbleiben einer Gruppe hat keinen Vorrang vor Verkehrssicherheit und Straßenverkehrsordnung.
8.4 Geht der Anschluss verloren, darf er nicht durch überhöhte Geschwindigkeit, riskantes Überholen, Missachtung von Ampeln oder andere Verkehrsverstöße wiederhergestellt werden. Die Fahrt wird nach Roadbook zum nächsten Treffpunkt fortgesetzt.
8.5 Roadbook, Navigationsdaten und sonstige Streckeninformationen dienen nur der Orientierung. Maßgeblich sind die tatsächliche Verkehrslage, Verkehrszeichen und behördliche Anordnungen. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Strecke jederzeit frei befahrbar ist.
8.6 Die Teilnehmer nehmen Rücksicht auf Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer. Unnötiger Lärm, starkes Beschleunigen in Ortschaften und vergleichbares Verhalten sind zu unterlassen.
9. Fahrer und Fahrzeug
9.1 Der Fahrer versichert, dass er eine in der Bundesrepublik Deutschland gültige Fahrerlaubnis für das Fahrzeug besitzt, sie mitführt und fahrtüchtig ist.
9.2 Der Fahrer versichert, dass das Fahrzeug einschließlich aller Um- und Anbauten zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, verkehrssicher, witterungsgerecht bereift und haftpflichtversichert ist.
9.3 Welche Fahrzeuge teilnehmen können, steht in der Ausschreibung. Über die Zulassung eines Fahrzeugs zur Veranstaltung entscheidet der Veranstalter. Ein Wechsel des Fahrzeugs nach der Anmeldung bedarf seiner Zustimmung.
9.4 Ist der Fahrer nicht Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs, versichert er, dass dieser der Nutzung für die Veranstaltung zugestimmt hat. Bei Miet-, Leasing- und Firmenfahrzeugen ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Teilnahme nach den jeweiligen Vertragsbedingungen zulässig ist. Er stellt den Veranstalter von Ansprüchen des Eigentümers oder Halters wegen Schäden am Fahrzeug frei, soweit der Veranstalter für diese Schäden nach Ziffer 12 nicht haftet.
9.5 Der Veranstalter versichert weder Fahrzeuge noch Teilnehmer und gibt keine Deckungszusage. Jeder Fahrer prüft selbst, ob sein Versicherungsschutz die Teilnahme umfasst. Eine Vollkaskoversicherung wird empfohlen.
9.6 Für alle Fahrer gilt vom Beginn der Veranstaltung bis zum Ende des fahrerischen Teils: 0,0 Promille und keine anderen berauschenden oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Mittel. Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß kann der Veranstalter den Fahrer von der weiteren Teilnahme ausschließen. Für die Heimfahrt nach Ende der Veranstaltung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
9.7 Ein Fahrerwechsel ist nur zwischen angemeldeten Teilnehmern zulässig, die das Dokument nach Ziffer 2.6 als Fahrer unterzeichnet haben.
9.8 Verwarnungs- und Bußgelder, Abschleppkosten und ähnliche Folgen eigener Verkehrsverstöße trägt der jeweilige Fahrer.
10. Verhalten, Anweisungen und Ausschluss
10.1 Die Teilnahme am Briefing vor dem Start ist für alle Fahrer Pflicht. Wer das Briefing versäumt, kann von der Teilnahme als Fahrer ausgeschlossen werden. Ziffer 10.4 gilt entsprechend.
10.2 Anweisungen des Veranstalters und seiner Helfer betreffen Organisation und Sicherheit (zum Beispiel Aufstellung, Parken, Zeitplan, Verhalten an Zwischenstopps) und sind zu befolgen. Sie entbinden nicht von der Pflicht, die Verkehrsregeln einzuhalten.
10.3 Der Veranstalter kann einen Teilnehmer vor oder während der Veranstaltung ausschließen, wenn dieser falsche Angaben gemacht hat, die Voraussetzungen der Ziffer 9 nicht erfüllt oder gegen diese Bedingungen verstößt. Das gilt insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verkehrsverstößen, gefährdendem Fahrverhalten, fehlender Fahrtüchtigkeit, erkennbar unsicherem Fahrzeug, Missachtung sicherheitsrelevanter Anweisungen oder nachhaltiger Störung der Veranstaltung.
10.4 Bei einem selbst verschuldeten Ausschluss wird der Teilnahmebetrag nicht erstattet. Ziffer 6.2 Satz 3 gilt entsprechend. Die Weiter- und Rückreise organisiert und bezahlt der Teilnehmer selbst.
11. Veranstaltungsorte, Leistungen Dritter und Zusatzleistungen
11.1 Finden Programmpunkte auf dem Gelände oder in Einrichtungen Dritter statt (zum Beispiel Flugplätze, Werke, Museen, Rennstrecken), gelten dort zusätzlich die Haus-, Sicherheits- und Teilnahmebedingungen des jeweiligen Betreibers. Flächen dürfen nur in den vom Betreiber freigegebenen Bereichen befahren und betreten werden. Foto- und Filmverbote sind zu beachten.
11.2 An allen Veranstaltungsorten ist den Anweisungen des Veranstalters und des jeweiligen Betreibers zwingend und unverzüglich Folge zu leisten. Wer gegen diese Anweisungen verstößt oder die Sicherheit oder den Betrieb stört, kann ohne Vorwarnung und mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ziffer 10.4 gilt.
11.3 Betreiber können eigene Erklärungen verlangen (zum Beispiel eine Teilnahme- oder Haftungserklärung oder einen Ausweis) und Voraussetzungen wie Mindestalter, Körpergröße oder gesundheitliche Eignung festlegen. Der Veranstalter teilt ihm bekannte Voraussetzungen in der Ausschreibung oder rechtzeitig vor der Veranstaltung mit. Erfüllt ein Teilnehmer eine rechtzeitig mitgeteilte Voraussetzung nicht, gilt Ziffer 6 für den betroffenen Programmpunkt entsprechend.
11.4 Für fahraktive Zusatzleistungen wie Renntaxi- und Mitfahrten gelten die gesonderten Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Solche Fahrten sind mit hohen Geschwindigkeiten sowie starken Brems- und Querkräften verbunden. Wer teilnimmt, erklärt, sich dem gesundheitlich gewachsen zu fühlen. Ablauf und Fahrweise bestimmt der Anbieter.
11.5 Steht eine Zusatzleistung unter dem Vorbehalt einer Mindestzahl von Buchungen, bestätigt der Veranstalter die Durchführung spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung. Kommt sie nicht zustande, erstattet er ihren Preis vollständig. Die Teilnahme an der Veranstaltung im Übrigen bleibt davon unberührt.
11.6 Bezeichnet die Ausschreibung einen Programmpunkt ausdrücklich als vermittelte Fremdleistung, kommt der Vertrag darüber unmittelbar zwischen Teilnehmer und Anbieter zustande. Der Veranstalter haftet dann nur für die ordnungsgemäße Vermittlung.
12. Haftung
12.1 Die Teilnehmer (Fahrer und Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Die gesetzliche Haftungsverteilung zwischen den Teilnehmern untereinander und gegenüber Dritten bleibt unberührt.
12.2 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit sich aus Ziffer 12.3 nichts anderes ergibt. Das gilt insbesondere für Schäden am Fahrzeug während der Fahrt, beim Parken und an den Veranstaltungsorten sowie für Diebstahl und Verlust mitgebrachter Gegenstände.
12.3 Der Haftungsausschluss gilt nicht
-
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
-
für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
-
für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
-
soweit für den Schaden eine Kfz-Haftpflichtversicherung einzutreten hat.
12.4 Die Ziffern 12.2 und 12.3 gelten auch zugunsten der Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters, der Guides, Helfer und Fotografen, der Unterstützer und Sponsoren der Veranstaltung sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen.
12.5 Wird der Veranstalter oder eine der in Ziffer 12.4 genannten Personen wegen eines vom Teilnehmer schuldhaft verursachten Schadens von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Teilnehmer die betroffene Person im Umfang seiner gesetzlichen Verantwortlichkeit frei.
12.6 Der zur jeweiligen Veranstaltung unterzeichnete Haftungsverzicht (Ziffer 2.6) bleibt unberührt.
13. Foto- und Videoaufnahmen
13.1 Der Veranstalter lässt die Veranstaltung fotografisch und filmisch begleiten. Übersichtsaufnahmen von Fahrzeugen und dem Veranstaltungsgeschehen nutzen der Veranstalter und die beteiligten Fotografen für ihre Öffentlichkeitsarbeit (Website, Social Media, Newsletter, Printmedien, Referenzen gegenüber Geschäftskunden). Wer das nicht möchte, kann jederzeit widersprechen, vor Ort beim Team oder per E-Mail an team@autosiasten.com.
13.2 Aufnahmen, auf denen ein Teilnehmer erkennbar abgebildet ist, werden nur mit seiner Einwilligung veröffentlicht. Die Einwilligung wird im Dokument nach Ziffer 2.6 abgefragt. Sie ist freiwillig, keine Voraussetzung für die Teilnahme und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
13.3 Kennzeichen werden auf Wunsch unkenntlich gemacht.
13.4 Stellt der Veranstalter den Teilnehmern Aufnahmen zur Verfügung, dürfen sie diese privat nutzen, auch in eigenen Social-Media-Profilen. Eine gewerbliche Nutzung bedarf der Zustimmung des Veranstalters.
13.5 Eigene Aufnahmen der Teilnehmer sind willkommen. Dabei sind die Rechte der anderen Teilnehmer und die Foto- und Filmverbote der Veranstaltungsorte zu beachten. Drohnen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters eingesetzt werden. Eine gewerbliche Nutzung eigener Aufnahmen von der Veranstaltung bedarf der Zustimmung des Veranstalters.
14. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer nach den Datenschutzhinweisen für Teilnehmer. Sie sind unter www.autosiasten.com/datenschutz abrufbar und im Dokument nach Ziffer 2.6 abgedruckt.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
15.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15.3 Der Veranstalter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu nicht verpflichtet.
15.4 Für Erklärungen nach diesen Bedingungen genügt die Textform, zum Beispiel eine E-Mail.
15.5 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 2026-01